Aktuelle Urteile
Das am 1.01.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts brachte ein paar Veränderungen mit sich, die wir Ihnen auf unserer Seite kurz vorstellen möchten.
Änderung § 2306 BGB
Bekam der pflichtteilsberechtigte Erbe einen belasteten Nachlass, musste dieser innerhalb kürzester Zeit ermitteln, ob der Pflichtteil größer, kleiner oder gleich dem Erbteil war. War ersteres oder letzteres der Fall, so galten die Belastungen für den Erben kraft Gesetzes nicht. War der Erbteil größer als der Pflichtteil, musste er sich entscheiden ob er das Erbe mit den Belastungen annahm oder dieses ausschlug um den Pflichtteil ohne jegliche Belastungen zu erhalten. Traten nun seitens des Erben Berechnungsfehler auf und er schlug das Erbe aus obwohl der Pflichtteil größer als der Erbteil war, verlor er auch seinen Pflichtteil.
Nach der Reform kann nun jeder Erbe dessen Erbteil belastet ist das Erbe ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil verlangen. Stellt sich dann heraus dass der Erbteil kleiner als der Pflichtteil ist, kann der Erbe einen Zusatzpflichtteil verlangen, § 2305 BGB.
Durch diese Änderung wurde vor allem mehr Rechtssicherheit geschaffen.
Ein Problem bleibt allerdings die noch immer kurze Ausschlagungsfrist von sechs Wochen, § 1944 I BGB.
Flexiblere Ausschlussfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche
Dank der Reform wird nun die Ausschlussfrist für etwaig bestehende Pflichtteilsergänzungsansprüche flexibler. Die Schenkung hat, je weiter sie zurückliegt kontinuierlich immer weniger Bedeutung für die Pflichtteilsberechnung. Je mehr Zeit seit der Schenkung vergangen ist, desto weniger Bedeutung kommt eben dieser wertmäßig zu. Dies bewirkt, dass sowohl dem Erben als auch dem Beschenkten mehr Planungssicherheit gegeben wird. Man wandte sich durch diese Handhabung von der Alles-oder-Nichts-Lösung ab.
Wir haben des Weitern für Sie aktuelle Urteile im Bereich des Erbrechts zusammengefasst und für Sie zum lesen bereitgestellt.