Reise-/Übernachtungskosten sind keine Beerdigungskosten
Hintergrund des Urteils war folgender Sachverhalt:
Innerhalb einer Erbengemeinschaft forderte der Kläger und Miterbe den Beklagten u.a. zur anteiligen Zahlung seiner Reise- und Verpflegungskosten auf. Er war der Ansicht, dass dies zu den üblichen Beerdigungskosten gehöre.
Das Amtsgericht Hamburg sah dies allerdings in ihrem Urteil vom 9.01.2008 anders. Zwar gehöre zu den von der Erbengemeinschaft als Gesamtschuldner zu tragende Beerdigungskosten bspw. die Kosten für das Grab, der Bestattung, der kirchlichen und bürgerlichen Trauerfeier, sowie der Grabschmuck, nicht aber die Kosten für Reise und Verpflegung. Diese Kosten habe der Kläger ausschließlich persönlich zu tragen.
(Aktenzeichen: 7c C 13/07)