Gewillkürte Erbfolge
Neben der gesetzlichen Erbfolge existiert ferner die gewillkürte Erbfolge. Diese tritt immer dann ein, wenn Sie eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) für den Erbfall aufgesetzt haben. Wurde eine solche gewillkürte Erbfolge von Ihnen festgelegt, ist die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen.
Sie können jede beliebige natürliche oder auch juristische Person als Erben einsetzen. Demnach können Sie bspw. sowohl Ihren Nachbarn als auch ein Unternehmen oder eine Ihnen am Herzen liegende Organisation mit Ihrem Nachlass bedenken.
Achten Sie aber unbedingt auf die nötigen Formalien eines Testaments oder eines Erbvertrags, damit im Erbfall auch wirklich das geschieht, was in Ihrem Sinn war. Setzen Sie das Testament handschriftlich und gut leserlich auf und wählen Sie eine eindeutige Sprache, die im Erbfall keinen Raum für Interpretationen lässt.