Brauche ich ein Testament ?
Rechtsanwalt für Erbrecht Alexander Hassenpflug, Kassel
Sie brauchen ein Testament, wenn Sie nicht wollen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt. Dazu müssen Sie zunächst einmal wissen, wer Ihre gesetzlichen Erben werden.
Wer erbt was?
Zuerst erben immer die Kinder. Gibt es mehrere Kinder, erben diese zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind beim Erbfall nicht mehr, hat es jedoch eigene Kinder hinterlassen, erben diese Enkelkinder ebenfalls zu gleichen Teilen.
Dabei handelt es sich um eine Erbfolge nach Stämmen. Hinterlässt der Erblasser neben Kindern auch noch einen Ehepartner, erbt der Ehepartner bei bestehender Zugewinngemeinschaft die Hälfte des Vermögens und die Kinder erben zusammen die andere Hälfte zu gleichen Teilen.
Selbst wenn Sie mit dieser gesetzlichen Erbfolge einverstanden sind, sollten Sie sich über ein Testament Gedanken machen.
Denn im Erbfall entsteht, wenn mehrere Erben vorhanden sind, eine sog. Erbengemeinschaft. Und eine Erbengemeinschaft sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Erbengemeinschaften sind streitanfällig.
Nehmen wir an, Sie sind verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder. Wenn Sie kein Testament errichten werden neben Ihrer Ehefrau auch die Kinder „Eigentümer“ des Nachlasses. Über dessen Verwendung und Verteilung können aber nur alle Erben gemeinsam entscheiden. Ist eine Immobilie vorhanden, dann kann das im schlimmsten Fall dazu führen, dass eines der Kinder die Teilungsversteigerung der Immobilie auch gegen den Willen Ihrer Ehefrau betreibt. Und dabei handelt es sich nur um einen ganz einfachen Fall.
Richtig kompliziert wird das Ganze, wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind.
Rechtzeitig ein Testament aufsetzen
Handeln Sie daher rechtzeitig und errichten Sie ein Testament. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in Kassel sind Ihnen dabei gerne behilflich.
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