Ist das Testament gefälscht?
Gem. § 2247 Abs. 1 BGB muss ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden, es sei denn es wird notariell errichtet.
Gültigkeit des Testaments
Der Erblasser soll in der Erklärung angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Orte er sie niedergeschrieben hat. Die Unterschrift soll den Vornamen und den Familiennamen des Erblassers enthalten. Unterschreibt der Erblasser in anderer Weise und reicht diese Unterzeichnung zur Feststellung der Urheberschaft des Erblassers und der Ernstlichkeit seiner Erklärung aus, so steht eine solche Unterzeichnung der Gültigkeit des Testaments nicht entgegen.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Testamente gefälscht werden.
Zur Überzeugungsbildung des Nachlassgerichts von der Echtheit und Eigenhändigkeit einer letztwilligen Verfügung bedarf es im Zweifelsfalle der Einholung eines schriftvergleichenden Gutachtens. Leider kommen diese Gutachten nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis.
Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf soll eine vom Sachverständigen festgestellte Wahrscheinlichkeit von rund 90 % Echtheit eines Testaments jedoch einen brauchbaren Grad von Gewissheit der Urheberschaft darstellen, sofern den gutachterlichen Feststellungen keine tragfähigen, in eine andere Richtung deutenden Umstände entgegen stehen. Könnten ungeklärte Zweifel des Gutachters nicht restlos beseitigt werden, genüge für die richterliche Überzeugung ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2013, I-3 Wx 47/12).
Im Erbscheinsverfahren wird die Gültigkeit des Testaments nach § 2358 Abs. 1 BGB, § 26 FamFG von Amts wegen geprüft.
Sollten Sie Zweifel an der Echtheit eines Testaments haben, dann wenden Sie sich am besten möglichst früh an einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt.
Vermögenswerte sind flüchtig und Schadenersatzansprüche gegen falsche Erben oft schwierig oder gar nicht mehr vollständig durchsetzbar.
Rechtsanwalt für Erbrecht und Testament in Kassel
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