Das Nottestament
Der Tod ist zwar ein unangenehmes Thema, allerdings ist er so unvorhersehbar, dass man Vorsorge treffen sollte. Hat man sich allerdings nicht rechtzeitig Gedanken über die Rechtsnachfolge gemacht, gibt es noch die Möglichkeit des Nottestaments.
Es gibt drei verschiedene Formen des Nottestaments:
Bürgermeistertestament
Ihre letztwillige Verfügung können Sie in diesem Fall in Anwesenheit des Bürgermeisters und zwei weiterer Zeugen erklären. Im Testament benannte Erben oder Testamentsvollstrecker sind von der Beobachtung der Testamentserrichtung ausgeschlossen. Die vom Bürgermeister verfasste Niederschrift muss in Ihrer Anwesenheit und der Anwesenheit der Zeugen vorgelesen werden. Mit Ihrer Unterschrift und der Unterschrift der Zeugen wird die Niederschrift genehmigt.
Dreizeugentestament
Für ein wirksames Dreizeugentestament müssen außerordentliche Umstände vorliegen. Darunter fallen Hochwasser, Verschüttung und andere Katastrophen. Ihren letzten Willen müssen Sie in diesem Fall vor drei Zeugen erklären. Über das von Ihnen Erklärte ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese Niederschrift muss Ihnen sodann vorgelesen werden und zur Genehmigung von Ihnen unterschrieben werden.
Das Seetestament
Eine weitere besondere Form des Testaments ist das Seetestament. Es ist aber kein Nottestament im eigentlichen Sinn. Wenn Sie ein Testament errichten wollen, sich aber außerhalb des inländischen Hafens befinden, können Sie diese Art der Testamentserrichtung wählen. Hierbei müssen Sie sich nicht in einer Notlage befinden. Auch bei dem Seetestament müssen Sie ihren Willen vor drei Zeugen erklären, welche Ihre Erklärung sodann niederschreiben und Ihnen vorlesen. Haben Sie die Niederschrift unterzeichnet, so gilt die Niederschrift als genehmigt.
Für alle Nottestamente gilt:
Bei Formverstößen ist das Testament nicht automatisch unwirksam. Ist anzunehmen, dass die z.B. nicht unterschriebene Niederschrift dennoch vollumfänglich vom Erklärenden beabsichtigt war, kann über einen Formverstoß hinweggesehen werden. Bei wesentlichen Erfordernissen wie die Zeugenanwesenheit ist allerdings keine Ausnahme zu machen.
Sollten Sie sich glücklicherweise wieder erholt haben, verfällt das Nottestament nach drei Monaten.