Nachfolgeplanung
Nachfolgeplanung betrifft jeden zu jeder Zeit.
Umso erstaunlicher ist, dass nach einer Studie Prof. Hommerrichs nahezu drei Viertel der Befragten (74%) zum Zeitpunkt des Interviews für die Studie weder ein Testament gemacht, noch einen Erbvertrag geschlossen hatten. 18% der Befragten hatten ihren Nachlass in einem Testament geregelt. Einen Erbvertrag hatten 5% geschlossen. Sowohl über ein Testament als auch über einen Erbvertrag verfügten lediglich 3% der Befragten (Studie Prof. Hommerrich).
Zwar steigen die Prozentsätze mit zunehmendem Alter der Befragten, was aber geschieht bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z.B. Unfall oder Krankheit? Dieses zunächst erschreckende und überraschende Ergebnis der Studie ist auf den Umgang der westlichen Kultur mit dem eigenen Tod zurückzuführen.
Die Angst vor dem eigenen Tod kostet Lebensenergie. Daher behandeln viele Menschen das Thema immer noch als Tabu. Andere haben die Notwendigkeit des Handelns zwar erkannt, sich aber nicht fachkundig beraten lassen und drohen daher Opfer fehlerhafter rechtlicher Gestaltungen zu werden. Nicht selten führt dies zu wirtschaftlichen oder gar familiären Katastrophen.
Der Beratungsbedarf bei der Planung und Gestaltung der zukünftigen Vermögensnachfolge ist ein grundsätzlich anderer als der nach Eintritt des Erbfalles, z.B. bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Die Planung und Gestaltung der zukünftigen Vermögensnachfolge hängt ganz maßgeblich davon ab, ob Betriebsvermögen / ein Unternehmen in irgendeiner Form zum zukünftigen Nachlass gehört. Wird Betriebsvermögen bei der Nachfolgeplanung übersehen oder auch nur ungenügend berücksichtigt, so hat dies zumeist katastrophale steuerliche, wirtschaftliche und menschliche Konsequenzen.
Wollen Sie kein Betriebsvermögen vererben oder übergeben, dann sollten Sie mit uns sprechen. Wollen Sie Betriebsvermögen übergeben oder vererben, dann müssen Sie mit uns sprechen.
Mein Nachlass umfasst Betriebsvermögen (link)
Mein Nachlass umfasst nur Privatvermögen (link)
Hotline
Wenn Sie sich unsicher sind, dann sollten Sie ein unverbindliches Telefonat mit unseren Anwälten führen, wir beraten sie gerne.
KASSEL 0561/7399079
HOMBERG 05681/931618
BAD HERSFELD 06621/17234-0
Nachfolgeplanung (Privatvermögen)
Sind Sie sicher, dass Sie kein Betriebsvermögen besitzen? Haben Sie ein Aktiendepot? Aktien sind Betriebsvermögen (sie sind eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft).
Möglicherweise sind Sie an einem geschlossenem Immobilienfonds (GmbH + Co KG) beteiligt (hat Ihnen Ihr Bankberater vor 12 Jahren als Steuersparmodell verkauft). Dann sind Sie sog. Kommanditist, Sie besitzen damit Betriebsvermögen (auch wenn Sie keine unternehmerischen Entscheidungen treffen und es einen sog. Treuhandkommanditisten gibt).
Vermieten und verwalten Sie mit Ihrem Ehegatten mehrere Immobilien? Oder vermieten Sie vielleicht Ihre eigene Immobilie an den Gewerbebetrieb Ihrer Ehefrau? Hier handelt es sich möglicherweise je nach Ausgestaltung ebenfalls um Betriebsvermögen (im weiteren Sinne).
Ziele
Die Ziele einer privaten Vermögensnachfolge können unterschiedlich sein. Meist soll so geplant und geregelt werden, daß Angehörige oder nahestehende Personen ausreichend abgesichert sind und die eigenen Vorstellungen auch in der Zukunft Bestand haben. Dazu bietet das Erbrecht unzählige Möglichkeiten, von denen wir hier nur die wichtigsten erwähnen können.
Einen Rat sollten Sie jedoch immer beherzigen:
Verlieren Sie nicht zu früh die Kontrolle über Ihr Vermögen, versäumen Sie aber auch nicht eine rechtzeitige und durchdachte Nachfolgeplanung !
Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge
Wenn keine eigenen testamentarischen Verfügungen getroffen werden, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen.