Eingetretener Erbfall
Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem können sich Schenkungen des Erblassers auf Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche auswirken.
Soweit erforderlich, wird ein Erbschein zum Nachweis der Erbenstellung beantragt. Dieser wird ggf. zur Vorlage bei Banken oder dem Grundbuchamt benötigt, wenn die Vermögenswerte des Erblassers übertragen werden sollen.
Das Deutsche Forum für Erbrecht ist ein gemeinnütziger Verein. Seine Mitglieder sind fast ausschließlich Anwälte und Notare, die über umfassende Erfahrung als Berater auf dem Gebiet des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts verfügen.