Die ersten Schritte im Erbfall
Sollte bei Ihnen ein Erbfall eingetreten sein, sollten Sie folgende Dinge beachten:
- Das Erste was Sie tun sollten, ist sich einen Überblick über bestehende Verträge, Ansprüche, Versicherungen, ggf. offene Rechnungen (u.ä) des Erblassers zu verschaffen.
- Lassen Sie sich den Totenschein aushändigen. Diesen bekommen Sie bei einem Todesfall zu Hause von dem anwesenden Arzt / Notarzt, ansonsten direkt im Krankenhaus.
- Beantragen Sie umgehend beim Standesamt die Sterbeurkunde in mehrfacher Ausfertigung. Zuständiges Standesamt ist das des Sterbeortes.
- Sollte in Ihrem Erbfall ein Testament vorhanden sein, müssen Sie dieses dem Nachlassgericht zukommen lassen.
- Benachrichtigen Sie die Versicherungen, Banken, den Arbeitgeber des Erblassers etc. über den eingetretenen Erbfall.
- Kündigen sie umgehend Miet- und Telefonverträge, Zeitschriftenabonnements etc.
- Denken Sie im Erbfall auch an die Abgabe einer Erbschaftssteuererklärung.
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